Erste Hilfe Auffrischung/Fortbildung
Die DGUV und die Berufsgenossenschaft schreibt einem Unternehmen im § 26, die Zahl und die Ausbildung der Ersthelfer in Absatz 3 vor. Betriebliche Ersthelfer sollen alle 2 Jahre ein Erste Hilfe Training/ Fortbildung besuchen. Kosten entstehen dabei nicht, da wir direkt mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft abrechnen. Allein das ausgefüllte Anmeldeformular für betriebliche Erste Hilfe, reicht aus. Wir bieten diese Kurse gern in Ihrem Unternehmen an.